E1101/2014•Verfassungsgerichtshof E1101/2014
E1101/2014Verfassungsgericht19.02.2015
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, Beschwerdefrist, elektronischer Rechtsverkehr
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
II.Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen.
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