B116/2012•Verfassungsgerichtshof B116/2012
B116/2012Verfassungsgericht11.12.2014
Aufschließungsbeitrag, Eisenbahnrecht, Abgaben Landes-, Geltungsbereich Anwendbarkeit, Kompetenz Bund - Länder Verkehrswesen
I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Das Land Tirol ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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