Verfassungsgerichtshof E1008/2014

E1008/2014Verfassungsgericht10.12.2014

Regest

VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Mängelbehebung, elektronischer Rechtsverkehr

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1008/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E1008.2014

Spruch

I.Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird stattgegeben.

Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 18. September 2014, E1008/2014-6, wird aufgehoben.

II.Die Behandlung der Beschwerde wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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