Verfassungsgerichtshof E10/2014

E10/2014Verfassungsgericht10.12.2014

Regest

Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E10/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E10.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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