B1187/2013•Verfassungsgerichtshof B1187/2013
B1187/2013Verfassungsgericht10.12.2014
Datenschutz, Privat- und Familienleben, Auslegung verfassungskonforme, Rechte subjektive öffentliche, EU-Recht Richtlinie
Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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