Verfassungsgerichtshof B144/2013

B144/2013Verfassungsgericht10.12.2014

Regest

Fremdenpolizei, Duldung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B144/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B144.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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