B967/2012 ua•Verfassungsgerichtshof B967/2012 ua
B967/2012 uaVerfassungsgericht10.12.2014
Sozialversicherung, Ärzte, Zwangsarbeit
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen.
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