B1353/2012 ua•Verfassungsgerichtshof B1353/2012 ua
B1353/2012 uaVerfassungsgericht09.12.2014
VfGH / Anlassfall, Fremdenpolizei, Duldung, VfGH / Legitimation
I.1. Die Beschwerdeführerin zu B1353/2012 ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
2. Die Beschwerde dieser Beschwerdeführerin wird abgewiesen.
II.Die Beschwerde des Beschwerdeführers zu B1357/2012 wird zurückgewiesen.
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