Verfassungsgerichtshof B1503/2013

B1503/2013Verfassungsgericht03.12.2014

Regest

VfGH / Anlassfall, Energierecht, Gasrecht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1503/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B1503.2013

Spruch

I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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