Verfassungsgerichtshof B40/2014 ua

B40/2014 uaVerfassungsgericht29.11.2014

Regest

VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B40/2014 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B40.2014

Spruch

I.Die Behandlung der Beschwerden wird abgelehnt.

II.Die Beschwerden werden dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

III.Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.096,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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