Verfassungsgerichtshof E873/2014

E873/2014Verfassungsgericht26.11.2014

Regest

Asylrecht, Rückkehrentscheidung, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E873/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E873.2014

Spruch

I.Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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