Verfassungsgerichtshof B1003/2013 ua

B1003/2013 uaVerfassungsgericht26.11.2014

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1003/2013 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.11.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B1003.2013

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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