E35/2014 ua•Verfassungsgerichtshof E35/2014 ua
E35/2014 uaVerfassungsgericht24.11.2014
Asylrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben, Ermittlungsverfahren, EU-Recht
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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