Verfassungsgerichtshof B839/2012

B839/2012Verfassungsgericht21.11.2014

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B839/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.11.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B839.2012

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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