Verfassungsgerichtshof B874/2013

B874/2013Verfassungsgericht08.10.2014

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B874/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B874.2013

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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