B1170/2010 ua•Verfassungsgerichtshof B1170/2010 ua
B1170/2010 uaVerfassungsgericht08.10.2014
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführenden Gesellschaften zu B1170/2010, B1171/2010, B1172/2010 sowie B235/2012 und der Beschwerdeführer zu B968/2013 sowie B281/2014 sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) ist schuldig, den beschwerdeführenden Gesellschaften zu B1170/2010, B1171/2010 und B1172/2010 zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit insgesamt € 3.420,– bestimmten Prozesskosten, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu B235/2012 zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.620,– bestimmten Prozesskosten sowie dem Beschwerdeführer zu B968/2013 und B281/2014 zuhanden seines Rechtsvertreters die mit jeweils € 2.640,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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