Verfassungsgerichtshof B905/2013

B905/2013Verfassungsgericht07.10.2014

Regest

Einkommensteuer, Sonderausgaben, Kirchenbeiträge, Religionsgesellschaften, EU-Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B905/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.10.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B905.2013

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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