Verfassungsgerichtshof B1504/2013 ua

B1504/2013 uaVerfassungsgericht26.09.2014

Regest

Schulen, Pflichtschulen, Schulorganisation, Schulsprengel, Finanzverfassung, Finanzausgleich, Kostentragung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1504/2013 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B1504.2013

Spruch

I.Die beschwerdeführende Gemeinde ist durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerden werden abgewiesen.

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