Verfassungsgerichtshof U1939/2012 ua

U1939/2012 uaVerfassungsgericht26.09.2014

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U1939/2012 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:U1939.2012

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Entscheidungen im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art8 EMRK) verletzt worden.Die Entscheidungen werden aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 1.106,40 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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