Verfassungsgerichtshof B1020/2012 ua

B1020/2012 uaVerfassungsgericht24.09.2014

Regest

Sozialversicherung, Arzneimittel, Auslegung eines Gesetzes, Bescheiderlassung, Bescheid mündlicher

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1020/2012 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B1020.2012

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch die Bescheide vom 29. März 2012 und vom 29. November 2012 im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II.Die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid vom 18. Oktober 2012 wird abgelehnt.

III.Der Bund (Bundesminister für Gesundheit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit insgesamt € 5.240,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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