Verfassungsgerichtshof B1269/2013

B1269/2013Verfassungsgericht22.09.2014

Regest

Grundverkehrsrecht, Preis ortsüblicher, Behördenzusammensetzung, Befangenheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1269/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B1269.2013

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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