B1244/2013•Verfassungsgerichtshof B1244/2013
B1244/2013Verfassungsgericht22.09.2014
Ersatzbescheid, Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzusammensetzung, Verhandlung mündliche, Sicherheitspolizei
I.Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.000,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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