Verfassungsgerichtshof E910/2014

E910/2014Verfassungsgericht18.09.2014

Regest

Asylrecht, Ermittlungsverfahren, Homosexualität, Entscheidungsbegründung, EU-Recht Richtlinie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E910/2014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E910.2014

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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