E642/2014•Verfassungsgerichtshof E642/2014
E642/2014Verfassungsgericht18.09.2014
Asylrecht, Entscheidungsbegründung
I. Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit der Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Status des Asylberechtigten abgewiesen wird (Spruchpunkt A) I.), in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird insoweit aufgehoben.
II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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