Verfassungsgerichtshof E308/2014 ua

E308/2014 uaVerfassungsgericht18.09.2014

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E308/2014 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.09.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:E308.2014

Spruch

I. Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtene Entscheidung in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II. Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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