E37/2014•Verfassungsgerichtshof E37/2014
E37/2014Verfassungsgericht18.09.2014
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Mängelbehebung, elektronischer Rechtsverkehr, VfGH / Wirkung aufschiebende
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
II.Der Antrag, dem Wiedereinsetzungsantrag aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, wird zurückgewiesen.
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