A1/2014•Verfassungsgerichtshof A1/2014
A1/2014Verfassungsgericht18.09.2014
VfGH / Klagen, Liquidierungsklage, Dienstrecht, Bezüge Entfall, Zinsen
I.Die Klage wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 250,22 bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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