B648/2013•Verfassungsgerichtshof B648/2013
B648/2013Verfassungsgericht18.09.2014
VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Mängelbehebung, elektronischer Rechtsverkehr
Der Antrag auf Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 3,60 wird zurückgewiesen.
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