Verfassungsgerichtshof U1904/2013

U1904/2013Verfassungsgericht12.03.2014

Regest

Asylrecht, Ausweisung, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U1904/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2014

Spruch

I.1. Die Beschwerdeführerin ist durch die angefochtene Entscheidung, soweit mit ihr die Ausweisung ausgesprochen wird, in dem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Die Entscheidung wird insoweit aufgehoben.

2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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