Verfassungsgerichtshof B803/2013

B803/2013Verfassungsgericht12.03.2014

Regest

Hochschulen Organisation, Wahlen, Wahlvorschlag, Kollegialorgan, Gleichbehandlung, Gleichheit Frau - Mann, Parteistellung Hochschulen, Rechtskraft, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip, EU-Recht, Geltungsbereich Anwendbarkeit, Ämterzugänglichkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B803/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B803.2013

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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