Verfassungsgerichtshof B634/2013

B634/2013Verfassungsgericht12.03.2014

Regest

Glücksspiel, Verwaltungsstrafrecht, Strafen, Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzuständigkeit, Auslegung verfassungskonforme, Gericht Zuständigkeit - Abgrenzung von Verwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B634/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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