B462/2013 ua•Verfassungsgerichtshof B462/2013 ua
B462/2013 uaVerfassungsgericht11.03.2014
Abfallwirtschaft, Finanzausgleich, Abgabenwesen, Abgaben Gemeinde-, Gebühr, Äquivalenzprinzip, Gemeinderecht
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerden werden abgewiesen.
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