B390/2012•Verfassungsgerichtshof B390/2012
B390/2012Verfassungsgericht11.03.2014
Sozialversicherung, Ärzte, Ärztekammer, Auslegung eines Gesetzes, Behördenzuständigkeit
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Gesundheit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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