Verfassungsgerichtshof B390/2012

B390/2012Verfassungsgericht11.03.2014

Regest

Sozialversicherung, Ärzte, Ärztekammer, Auslegung eines Gesetzes, Behördenzuständigkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B390/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B390.2012

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Gesundheit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.400,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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