Verfassungsgerichtshof B1451/2011

B1451/2011Verfassungsgericht11.03.2014

Regest

Sozialversicherung, Arzneimittel, Kollegialbehörde, Tribunal, Befangenheit, Preisregelung, Determinierungsgebot, Rechtsschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1451/2011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.03.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:B1451.2011

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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