U544/2012 ua•Verfassungsgerichtshof U544/2012 ua
U544/2012 uaVerfassungsgericht06.03.2014
Asylrecht, Geltungsbereich Anwendbarkeit, Übergangsbestimmung, Novellierung, Ermittlungsverfahren, Ausweisung
I.1. Die Beschwerdeführerinnen sind durch die angefochtenen Entscheidungen, soweit ihnen damit der Status des subsidiär Schutzberechtigten nicht zuerkannt und sie aus dem österreichischen Bundesgebiet in die Russische Föderation ausgewiesen werden, in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Die Entscheidungen werden insoweit aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerden abgelehnt.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, der Erstbeschwerdeführerin die mit € 2.400,– sowie den Zweit-, Dritt- und Viertbeschwerdeführerinnen die mit € 2.760,– bestimmten Prozesskosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.