Verfassungsgerichtshof B344/2013 ua

B344/2013 uaVerfassungsgericht05.03.2014

Regest

Versammlungsrecht, Behördenzuständigkeit, Berufung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B344/2013 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.03.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,− bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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