B344/2013 ua•Verfassungsgerichtshof B344/2013 ua
B344/2013 uaVerfassungsgericht05.03.2014
Versammlungsrecht, Behördenzuständigkeit, Berufung
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,− bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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