Verfassungsgerichtshof U2416/2013

U2416/2013Verfassungsgericht03.03.2014

Regest

Asylrecht, Verfahrensanordnung, Bescheid verfahrensrechtlicher, Auslegung, Rechtsschutz, Rechts- und Handlungsfähigkeit, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U2416/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2014
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2014:U2416.2013

Spruch

I.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

II. 1.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

2. Die Beschwerde wird abgewiesen.

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