Verfassungsgerichtshof U771/2013

U771/2013Verfassungsgericht27.02.2014

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U771/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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