U771/2013•Verfassungsgerichtshof U771/2013
U771/2013Verfassungsgericht27.02.2014
VfGH / Anlassfall
I.Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Die Entscheidung wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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