Verfassungsgerichtshof B990/2011

B990/2011Verfassungsgericht27.02.2014

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B990/2011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2014

Spruch

I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.432,80 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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