B942/2013•Verfassungsgerichtshof B942/2013
B942/2013Verfassungsgericht26.02.2014
Dienstrecht, Verwendungsänderung, Weisung, Feststellungsbescheid
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.