A11/2013•Verfassungsgerichtshof A11/2013
A11/2013Verfassungsgericht26.02.2014
VfGH / Klagen, Gemeindebedienstete, Personalvertretung, Arbeitsverfassung, Geltungsbereich Anwendbarkeit, Kompetenz Bund - Länder, Auslegung verfassungskonforme, Bundesstaatsprinzip, Dienstrecht, Bezüge, Verjährung
Die Gemeinde Innsbruck ist schuldig, dem Kläger zuhanden seines Rechtsvertreters den Betrag von € 247,80 samt 4 % Zinsen seit 27. August 2013 (Klagseinbringung) sowie die mit € 425,86 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.
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