B433/2013•Verfassungsgerichtshof B433/2013
B433/2013Verfassungsgericht24.02.2014
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen, VfGH / Abtretung
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird als verspätet zurückgewiesen.
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