Verfassungsgerichtshof U2633/2012

U2633/2012Verfassungsgericht21.02.2014

Regest

VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof U2633/2012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2014

Spruch

I.Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 33,60 zugesprochen.

II.Im Übrigen wird der Antrag auf Ersatz von Barauslagen abgewiesen.

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