U2633/2012•Verfassungsgerichtshof U2633/2012
U2633/2012Verfassungsgericht21.02.2014
VfGH / Kosten, VfGH / Verfahrenshilfe
I.Dem Vertreter zur Verfahrenshilfe wird der Ersatz von Barauslagen in der Höhe von € 33,60 zugesprochen.
II.Im Übrigen wird der Antrag auf Ersatz von Barauslagen abgewiesen.
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