B1512/2011•Verfassungsgerichtshof B1512/2011
B1512/2011Verfassungsgericht21.02.2014
Baulandumlegung, Raumordnung, Kostentragung, Behördenzuständigkeit, Abänderung und Behebung von amtswegen, Rechtskraft
I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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