Verfassungsgerichtshof B1512/2011

B1512/2011Verfassungsgericht21.02.2014

Regest

Baulandumlegung, Raumordnung, Kostentragung, Behördenzuständigkeit, Abänderung und Behebung von amtswegen, Rechtskraft

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1512/2011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2014

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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