B1429/2011•Verfassungsgerichtshof B1429/2011
B1429/2011Verfassungsgericht21.02.2014
Sozialversicherung, Arzneimittel, Tribunal, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Preisregelung, Determinierungsgebot, Rechtsbegriffe unbestimmte, Legalitätsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, EU-Recht Richtlinie
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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