Verfassungsgerichtshof B1429/2011

B1429/2011Verfassungsgericht21.02.2014

Regest

Sozialversicherung, Arzneimittel, Tribunal, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Preisregelung, Determinierungsgebot, Rechtsbegriffe unbestimmte, Legalitätsprinzip, Rechtsstaatsprinzip, EU-Recht Richtlinie

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1429/2011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2014

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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