Verfassungsgerichtshof B1427/2011

B1427/2011Verfassungsgericht21.02.2014

Regest

Sozialversicherung, Arzneimittel, Tribunal, Kollegialbehörde, Behördenzusammensetzung, Befangenheit, Erwerbsausübungsfreiheit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1427/2011

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.02.2014

Spruch

I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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