B1001/2013•Verfassungsgerichtshof B1001/2013
B1001/2013Verfassungsgericht20.02.2014
Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Derogation
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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