Verfassungsgerichtshof B1001/2013

B1001/2013Verfassungsgericht20.02.2014

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Derogation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof B1001/2013

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.02.2014

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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