KR3/2013•Verfassungsgerichtshof KR3/2013
KR3/2013Verfassungsgericht12.12.2013
VfGH / Rechnungshofzuständigkeit, Gesellschaftsrecht, Fonds
I.1. Dem Antrag auf Feststellung, dass der Rechnungshof befugt ist, in die "vollständige (ungeschwärzte) Anlage zum Präsidiumsbeschluss der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. vom 28. Oktober 2010" zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung der "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." Einsicht zu nehmen, wird stattgegeben.
2. Dem Antrag auf Feststellung, dass der Rechnungshof befugt ist, in "sämtliche Unterlagen betreffend die Gründung, Tätigkeit und Gebarung der MQM GmbH (insbesondere Beschlüsse, Protokolle, Berichte), insbesondere in die Mietverträge und die hinsichtlich der Mietverträge relevanten Abschnitte von Generalversammlungsprotokollen und Gesellschafterbeschlüssen" zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung der "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." Einsicht zu nehmen, wird insoweit stattgegeben, als diese Unterlagen Gegenstand von gebarungsrelevanten Handlungen der "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." sind.
Der darüber hinausgehende Antrag wird abgewiesen.
3. Dem Antrag auf Feststellung, dass der Rechnungshof befugt ist, in "sämtliche Buchhaltungsunterlagen betreffend die MQM GmbH aufgrund der diesbezüglichen Dienstleistungsvereinbarung zwischen der MQM GmbH und der Wirtschaftsagentur Wien" zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung der "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." Einsicht zu nehmen, wird insoweit stattgegeben, als dies zur Überprüfung der Angemessenheit des für die Führung der Buchhaltung der MQM GmbH vereinbarten und vereinnahmten Entgelts der "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." notwendig ist.
Der darüber hinausgehende Antrag wird abgewiesen.
4. Dem Antrag auf Feststellung, dass der Rechnungshof befugt ist, in die "gesamte Korrespondenz (Protokolle, Aktenvermerke, Briefe, E-Mails und dgl.) der Vertreter der Wirtschaftsagentur Wien mit dem Rechtsvertreter der A.V. Maximus Holding AG in Zusammenhang mit dem Projekt Media Quarter Marx" zum Zwecke der Überprüfung der Gebarung der "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." Einsicht zu nehmen, wird stattgegeben.
II.Die "Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien." ist schuldig, diese Einsichtnahme bei sonstiger Exekution zu ermöglichen.
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