Verfassungsgerichtshof V3/2010

V3/2010Verfassungsgericht12.12.2013

Regest

Raumordnung, Bebauungsplan, Planungsakte Verfahren, Verordnung Kundmachung, Öffentlichkeitsprinzip, Schwarzbauten, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsmaßstab

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof V3/2010

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2013
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2013:V3.2010

Spruch

I.Der Antrag auf Aufhebung

1. von Festlegungen im Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Mutters für den Abschnitt Gärberbach für das Grundstück Nr 242/4, KG Mutters, und

2. folgender Festlegungen im Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Mutters für den Abschnitt Gärberbach für das Grundstück Nr 242/3, KG Mutters:

a.der im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Straßenfluchtlinie;

b.der offenen Bauweise;

c.der maximalen Bauplatzgröße von 1170 m²;

d.der Zahl von mindestens zwei oberirdischen Geschoßen

wird zurückgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

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