V3/2010•Verfassungsgerichtshof V3/2010
V3/2010Verfassungsgericht12.12.2013
Raumordnung, Bebauungsplan, Planungsakte Verfahren, Verordnung Kundmachung, Öffentlichkeitsprinzip, Schwarzbauten, VfGH / Individualantrag, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Bedenken, VfGH / Prüfungsmaßstab
I.Der Antrag auf Aufhebung
1. von Festlegungen im Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Mutters für den Abschnitt Gärberbach für das Grundstück Nr 242/4, KG Mutters, und
2. folgender Festlegungen im Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Mutters für den Abschnitt Gärberbach für das Grundstück Nr 242/3, KG Mutters:
a.der im Bereich der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufenden Straßenfluchtlinie;
b.der offenen Bauweise;
c.der maximalen Bauplatzgröße von 1170 m²;
d.der Zahl von mindestens zwei oberirdischen Geschoßen
wird zurückgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.
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