B1521/2012 ua•Verfassungsgerichtshof B1521/2012 ua
B1521/2012 uaVerfassungsgericht11.12.2013
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung verfassungswidriger Gesetzesbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, der zu B1521/2012 beschwerdeführende Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.620,-- bestimmten Prozesskosten und der zu B343/2013 beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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